Meine Nachbarschaft: Im Wiesengarten
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Berkersheimer Ehrenmal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7538 entstanden aus Vorlage: OF 1125/10 vom 06.10.2025 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal Vorgang: OM 6788/25 OBR 10; ST 1648/25 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648, führt unter anderem aus: "Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a. M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die weitere diesbezügliche Vorgehensweise mit dem evangelischen Regionalverband abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6788 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648
Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 entstanden aus Vorlage: OF 950/10 vom 16.12.2024 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahn-Trasse ein Unterstand (analog des Unterstands am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas abseits liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden, mit der Folge von nicht gewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und nicht gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt, auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu einer allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963 Aktenzeichen: 67-0
Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6059 entstanden aus Vorlage: OF 908/10 vom 21.10.2024 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung Wiesengarten an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig, insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1378
Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6058 entstanden aus Vorlage: OF 907/10 vom 21.10.2024 Betreff: Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, den befahrbaren Bahndurchgang BÜ99 Wiesengarten in Berkersheim einschließlich der bisher noch fehlenden Entwässerungsrinnen fertigzustellen und dabei vor Geröll oder sonstigen Einlagerungen aus dem Bereich der Straße Im Wiesengarten sowie des von Westen kommenden Feldweges dauerhaft zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 733/10 Betreff: Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum für ca. 6 Wochen im September/Oktober 2023 keine Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim durch die FES stattfinden konnte und ob für den fraglichen Zeitraum eine Kostenerstattung für die betroffenen Bürger möglich ist. Begründung: Die Müllfahrzeuge müssen bei der Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim den Rad- und Fußweg in Richtung Frankfurter Berg nutzen, wegen der fehlenden Wendemöglichkeit. Für ca. 6 Wochen war im September/Oktober 2023 eine Müllentsorgung durch die FES nicht möglich, da an der Schranke ein neues Schloss angebracht worden ist, welches auch die FES nicht öffnen konnte. Trotz mehrfachen telefonischen Rückfragen von Bürgern bei der FES im September/Oktober 2023 konnte das Problem kurzfristig nicht gelöst werden bzw. war auch nicht bekannt oder konnte in Erfahrung gebracht werden, wer das neue Schloss angebracht hatte. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 733/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenQuellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4880 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 20.11.2023 Betreff: Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim Vorgang: OM 175/21 OBR 10; ST 1483/21 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob nunmehr die erhoffte kindgerechte Nutzbarkeit des Quellwassers Im Wiesengarten in Berkersheim sicher geregelt werden kann, zum Beispiel in Form eines kleinen Flachwasserbeckens. Dabei soll unter anderem zukünftig verhindert werden, dass dieses Quellwasser auf die Straße Im Wiesengarten fließt und so dort zum Beispiel im Winter eine Gefährdung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 175 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1483 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 486 Antrag vom 21.05.2024, OF 825/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5554 Aktenzeichen: 67-2
Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1885 entstanden aus Vorlage: OF 265/10 vom 08.03.2022 Betreff: Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für möglich ansieht, in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim eine Bank aufzustellen, bei der die Sitzfläche so gegen die Lehne geklappt werden kann, dass die Bank durch Anwohner nachts abgesperrt werden kann und nicht zum darauf sitzen geeignet ist, oder ob im Zweifel einfach mehrere Stadionsitze in dieser Art dort angebracht werden können. Begründung: Die Straße Im Klingenfeld ist ein beliebter Spazierweg, der auch von vielen älteren Spaziergängern benutzt wird, die darauf angewiesen sind, sich hier auch einmal niedersetzen zu können. Leider mussten die klassischen Bänke wegen Vandalismus durch nächtliche Besucher entfernt werden. Nun haben sich Anwohner aber bereit erklärt, eine Bank, die hochklappbar wäre, sodass sie nachts nicht nutzbar wäre, jeweils abzusperren. So könnte versucht werden, eine Bank zu installieren und trotzdem nachts Ruhe zu bekommen. Leider sind solche Bänke wohl standardmäßig nicht beschaffbar. Andererseits müssten aber klassische Stadionsitze diese Anforderungen auch erfüllen. Insofern müsste eine individuelle Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1541 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 170/10 Betreff: Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld 87 im Frühjahr 2022 wieder aufzustellen. Begründung: Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld Nr. 87 bieten einen schönen Ausblick in das Niddatal. Gerne werden sie von den Berkersheimer Bürgern zum Ausruhen und Entspannen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Unterbrechung der Sitzung von 20:26 Uhr bis 20:38 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 637 entstanden aus Vorlage: OF 84/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Fahrbahnbelag in der Straße I m Wiesengarten in Berkersheim wieder in einen auch für Fahrradfahrer unproblematischen Zustand versetzt wird, bevor die Bahnunterführung an der Reithalle wieder eröffnet und für die Anbindung der Radrouten benötigt wird. Begründung: Wie bekannt, will die Deutsche Bahn die Radrouten durch Berkersheim an der Bahnstraße Richtung Harheim nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs kappen und teilweise sogar vollständig sperren, solange sie es nicht schafft, die Bahnunterführung an der Reithalle Im Wiesengarten wieder freizugeben. Insofern wird nach ihrer Wiedereröffnung dieser Unterführung erhebliche Bedeutung für den Radverkehr zukommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie dann gut anfahrbar ist, damit wenigstens der Radverkehr möglichst wieder ungehindert abgewickelt werden kann. Allerdings ist der Fahrbahnbelag (unter anderem durch die massiven Beschädigungen durch die Baufahrzeuge der Deutschen Bahn) in einem solch schlechten Zustand, dass die Radfahrer die Unterführung gar nicht unproblematisch erreichen könnten. Deshalb ist sicherzustellen, dass bis zur Eröffnung der Unterführung auch der Fahrbahnbelag wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 83/10 vom 24.08.2021 Betreff: Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, den Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten so zu fassen, dass er geregelt aufgefangen und von der Straße Im Wiesengarten abgeleitet werden sowie möglichst in der Nähe wieder versickern kann. Begründung: Nachdem in diesem Sommer der Grundwasserspiegel durch den ausreichenden Regen wieder deutlich angestiegen ist, tritt am Berkersheimer Spielplatz erneut in erheblichem Umfang Hangwasser aus, das von der vorhandenen Rinne nicht vollständig aufgefangen werden kann. So fließt es weiträumig über ein als Parkplatz genutztes Gelände und über die Straße Im Wiesengarten. Dieses Wasser sollte gefasst und geordnet abgeleitet werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von den parkenden Autos Öle tropfen, die dann mitgespült würden, und ferner zu befürchten steht, dass sich bei Frosteintritt wieder eine große Eisfläche mit erheblichem Gefahrenpotenzial bildet. Deshalb sollte dieses Problem vor Winterbeginn abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2277 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2654 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Wie sicher ist der Hang im Bereich Im Klingenfeld in Berkersheim?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7255 entstanden aus Vorlage: OF 1144/10 vom 08.02.2021 Betreff: Wie sicher ist der Hang im Bereich Im Klingenfeld in Berkersheim? Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie bei Bedarf auch der Deutschen Bahn gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Erkenntnisse (z. B. auch seitens Gutachten) aktuell für den eventuell gefährdeten Hangbereich Im Klingenfeld vorliegen; 2. wie damit insgesamt künftig planerisch und baulich umgegangen wird beziehungsweise umgegangen werden soll. Dies gilt auch für aktuelle oder künftige Baumaßnahmen in diesem Bereich, die zu Problemen führen können. Von besonderem weiterem öffentlichen Interesse dabei sind erforderliche Maßnahmen zur Stützung des Hangs, zum Beispiel auf städtischen Grundstücken unterhalb des Klingenfeldes. Begründung: Alle Belange der Sicherheit und Stabilität des Bereiches um das Klingenfeld sind dem Ortsbeirat 10 sehr wichtig. Es ist zu hören, dass es ein aktuelles Gutachten geben soll. Es wäre begrüßenswert, wenn hier nunmehr umgehend berichtet würde. Der Ortsbeirat 10 weist der guten Ordnung halber darauf hin, dass er bezüglich allen wichtigen Themen rechtzeitig zu beteiligen ist. Rein vorsorglich lehnt der Ortsbeirat 10 eine etwaige finanzielle Beteiligung von Anliegern ausdrücklich ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1266 Aktenzeichen: 66 0
Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 1147/10 vom 09.02.2021 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Bahnunterführung Im Wiesengarten in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird und wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung Im Wiesengarten wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint dieser daher sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, sodass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massiven Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 146 Aktenzeichen: 66 2
Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 289/14 vom 21.02.2021 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Vorgang: NR 747/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3762/19; OM 5862/20 OBR 14; ST 1171/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3762, zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß oder zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten, sodass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und dem Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN, NR 747, vom 28.01.2019) sowie dem Ortsbeirat 14 (z. B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Fahrräder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme ST 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen und Radfahrer die enge Unterführung dann mit Lkws, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: Seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2020, OM 5862 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0
Berkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 815/10 vom 26.08.2019 Betreff: Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, etwaige künftige Nutzungen des sehr engen Berkersheimer Niddatals im Bereich des Berkersheimer Bogens mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen und möglichst auf das bisherige Maß der Nutzungen zu beschränken. Begründung: Das Berkersheimer Niddatal ist aufgrund des Berkersheimer Niddabogens sehr eng, aber für die hier wohnenden und arbeitenden Menschen ein äußerst wichtiger Ort, auch mangels Alternativen. Die bisher vorhandenen Nutzungen sind insbesondere im Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten ausreichend und schützenswert. Weitere Nutzungen sollten vermieden werden. Äußerst belastend ist insbesondere für den Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten, dass die Stadt Frankfurt und die Deutsche Bahn sich bisher noch nicht auf die dringend erforderliche Querungsmöglichkeit für den wegfallenden schienengleichen Bahnübergang an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verständigt haben; eine zukunftsorientierte Lösung wurde noch nicht auf den Weg gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 167 Aktenzeichen: 66 0
Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
Querung der Bahngleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 17.12.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157, wird zurückgewiesen, da es sich bei der Vorlage vom 14.08.2017, OM 1909, um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S 6-Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim-Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 706 Aktenzeichen: 66 6
Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0
Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Instabile Hanglage in Berkersheim ?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 65/10 Betreff: Instabile Hanglage in Berkersheim ? Bei der letzten Ortsbeiratssitzung in Berkersheim wurde unwidersprochen von Bürgern der Hinweis gegeben, dass es ein Bodengutachten gäbe mit der Aussage, dass der Hang zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" rutscht und darüber hinaus Richtung Nidda instabil sei. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht: 1. Ist bei der Stadt ein solches Gutachten bekannt? 2. Wenn ja, welche Konsequenzen ergaben oder ergeben sich daraus für Baugenehmigungen in diesem Bereich? 3. Wenn ja, könnte die Main-Weser-Bahn nach ihrer Fertigstellung wegen der höheren Zugfolge und deren Erschütterungen eine weitere Instabilität des Hangs herbeiführen? Begründung: Im Ortsbeirat wurde schon häufiger von Bürgerinnen und Bürgern behauptet, dass es ein Gutachten gäbe, das auf die Rutschgefahr dieses Hangs hinweist. Damit zukünftig entsprechende Sorgen kompetent aufgegriffen und sachlich argumentiert werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass der Ortsbeirat selbst über diese Informationen verfügt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2016 Die Vorlage OF 65/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. der Halbsatz: "und wenn ja, ob dieses Gutachten dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung gestellt werden könnte" angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenOmegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 16.04.2016 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: V 1511/15 OBR 14; ST 394/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der Omegabrücke als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung Im Wiesengarten bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394, wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1511 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1167 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 155 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69 1
Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3921 entstanden aus Vorlage: OF 748/10 vom 26.01.2015 Betreff: Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld sowie Am Herrenhof zu überprüfen und dort für eine bessere Sicht für und auf Kindergartenkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu sorgen, beispielsweise durch Poller. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eltern klagen über Falschparker im Kreuzungsbereich, die sich auch durch Piktogramme nicht abhalten lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1093 Aktenzeichen: 66 5
Verbindungstreppe zwischen den Straßen Auf der Kuhr und Im Klingenfeld ausbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2013, OF 483/10 Betreff: Verbindungstreppe zwischen den Straßen Auf der Kuhr und Im Klingenfeld ausbessern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Verbindungstreppe zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" auszubessern. Begründung: Die Treppe weist Unebenheiten und Absenkungen auf, des Weiteren ist das Pflaster teilweise abgeplatzt und es sind Stolperkanten entstanden. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 150/13 Betreff: Radwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke Der Ortsbeirat 13 möge beschließen, den Ortsbeirat 10 zu bitten, sich folgendem Antrag anzuschließen: Der ca. 400 Meter lange Feldweg, der zwischen der Bahnstation Berkersheim und der Bahndamm-Unterführung zur Straße "Im Wiesengarten" parallel zu den Gleisen verläuft, soll für die ganzjährige Fahrradnutzung befestigt und als Fahrradweg ausgeschildert werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten mit der Bahn baldmöglichst entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Der Feldweg, der ca. 400 Meter parallel zum Bahndamm von der Bahnstation Berkesheim hin zur Bahndammunterführung an der Straße "Im Wiesengarten" verläuft, ist in einem sehr schlechtem Zustand. Schon leichter Regen führt zu Pfützen und Verschlammung. Er ist somit die meiste Zeit des Jahres als Fahrradweg ungeeignet. Der nach der Unterführung folgende Anstieg in den Straßen "Im Wiesengarten" und "Am Herrenhof" ist zwar recht steil, doch es gibt immer mehr Pendler aus den nördlichen Stadtteilen, die sich mit E-Bikes auf den Weg zur Arbeit in die Innenstadt machen. Auf dem Weg zur Arbeit spielt hier die Steigung keine Rolle mehr, sondern vielmehr, ob man in Ermangelung einer Umgehung an einer Schranke 10-15 Minuten warten muss. Der beschrankte Bahnübergang in Berkersheim ist häufig und auch für längere Zeiträume von 10-15 Minuten geschlossen. Eine Befestigung des oben beschriebene Feldwegs und seine Ausschilderung als Radweg wäre für Radfahrer, und insbesondere E-Bikefahrer, eine hochattraktive alternative Wegeführung. Sie könnten unabhängig von der Schrankenschließung ihren Weg fortsetzen und deutlich schneller am Arbeitsplatz sein. Diese Maßnahme ist geeignet die Zahl der radfahrenden Pendler nach Frankfurt deutlich zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 150/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2181 entstanden aus Vorlage: OF 454/10 vom 29.04.2013 Betreff: Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an einem der Abfallbehälter in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim noch ein Hundetütenspender befestigt wird. Ein Pate für das Beschicken des Spenders kann vom Ortsbeirat 10 benannt werden. Begründung: Die Hundetütenspender auf dem Berkersheimer Feld und An der Roseneller haben sich bewährt und zu einer Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Auf der Straße Im Klingenfeld, wo es einen solchen Spender nicht gibt, ist diese Belastung nach wie vor groß. Insofern sollte auch dort ein Spender angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1244 Aktenzeichen: 67 0
Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße „Im Klingenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 28/10 vom 23.05.2011 Betreff: Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass alle Strommasten, die als Pfeiler für die Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" dienen, überprüft und wenn nötig ersetzt werden. Begründung: In dem gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" ist die Straßenbeleuchtung an den Holzpfeilern einer Außenleitung für Strom befestigt, wodurch diese Pfeiler einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. Einer dieser Pfeiler ist kürzlich durchgefault und zusammengebrochen. Dieser wurde zwischenzeitlich ersetzt. Allerdings sehen auch die übrigen Pfeiler angefault aus, sodass eine fachmännische Überprüfung angebracht erscheint. Ansonsten könnte ein zusammenbrechender Laternenpfeiler das nächste Mal Radfahrer oder Fußgänger auf dem Weg erschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1000 Aktenzeichen: 91 52
Parkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Aufforderung - alte Planung durch neue Planung sofort ersetzen
Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.